100% DATEV-kompatibel • EN 16931 & GoBD-konform

Weniger Rückfragen, sauberere Mandantenrechnungen

Schluss mit unvollständigen Word-Vorlagen, fehlerhaften Mehrwertsteuer-Summen und Belegchaos: XSatz gibt Ihren Mandanten ein kinderleichtes E-Rechnungsprogramm an die Hand – und liefert Ihrer Kanzlei fertige DATEV-Buchungsstapel auf Knopfdruck.

Oder sofort ohne Registrierung testen:

Dauerhaft kostenloser Basis-Tarif • Keine Kreditkarte • DSGVO-konform • Made in Germany

Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick

DATEV Format 700 Export (SKR03 & SKR04)

Direkter Export standardkonformer DATEV-Buchungsstapel inklusive automatischer Erlöskonten-Zuordnung (19 %, 7 %, 0 % und § 19 UStG).

100% GoBD-Festschreibung & Storno

Unveränderbare Belegarchivierung mit kryptografischer SHA-256 Prüfsumme, fortlaufenden Nummernkreisen und revisionssicheren Stornorechnungen.

Direkter Steuerberater-Zugang

Lassen Sie sich von Ihren Mandanten mit einem Klick als Steuerberater einladen: Sie rufen Belege und DATEV-Exporte selbstständig ab – ohne Rückfragen per E-Mail.

Warum klassische Mandanten-Belege Ihre Kanzlei wertvolle Zeit kosten#

Jede Steuerkanzlei kennt das Problem beim Monats- oder Quartalsabschluss: Kleine Mandanten, Solo-Selbstständige und Handwerksbetriebe schreiben ihre Rechnungen noch immer in Word oder Excel – oder sind mit riesigen, überladenen Buchhaltungsportalen völlig überfordert und buchen dort selbstständig auf falsche Konten.

XSatz schließt genau diese Lücke zwischen Word-Chaos und komplexer Buchhaltungssoftware: Ihre Mandanten konzentrieren sich rein auf das schnelle, fehlerfreie Schreiben von Angeboten und E-Rechnungen (ZUGFeRD & XRechnung), während Ihre Kanzlei sauber strukturierte, GoBD-konforme Daten für DATEV erhält.


📌 Vorher vs. Mit XSatz: Der Unterschied beim Monatsabschluss#

Herausforderung im Kanzleialltag Typisches Mandanten-Chaos (Word / Excel / Komplexe Tools) Sauberer Workflow mit XSatz
Pflichtangaben nach § 14 UStG Fehlende Leistungsdaten, doppelte Rechnungsnummern oder vergessene § 19 UStG-Hinweise. Automatische Pflichtfeldprüfung: Fortlaufende Nummernkreise und normkonforme EN 16931-Validierung vor dem Versand.
1-Cent-Rundungsfehler Horizontale Zeilenrundung führt zu Abweichungen beim Import in die Kanzleisoftware. Vertikale Steuerberechnung (BR-CO-17): Mathematisch exakte Summenbildung ohne Rundungsdrift.
Nachträgliche Belegänderungen Mandant überschreibt alte Word-Datei und schickt veränderte Version erneut. Strikte GoBD-Unveränderbarkeit: Festgeschriebene Rechnungen sind gesperrt; Korrekturen nur per Stornobeleg (Details im Blog).
Datenübergabe an DATEV Mühsames Zusammensuchen einzelner PDFs per E-Mail oder fehlerhafte Selbstbuchungen. 1-Klick DATEV-Buchungsstapel (SKR03 / SKR04) und direkter Lesezugriff für Ihre Kanzlei.
Eingangsrechnungen (XML) Mandant kann erhaltene XRechnungen nicht öffnen und leitet kryptische Dateien weiter. Integrierter Rechnungseingang: Visualisiert XRechnung & ZUGFeRD als lesbares Dokument inkl. EN 16931 BT-Inspektor.

🚀 So funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Kanzlei#

1. Kinderleichte Bedienung für Ihre Mandanten (ohne Buchhaltungs-Wissen)#

Ihre Mandanten müssen keine Kontenrahmen lernen und keine komplizierten Buchungsmasken bedienen. In XSatz legen sie lediglich Kunden und Leistungen an und erstellen in unter 2 Minuten rechtsgültige ZUGFeRD 2.x PDF/A-3b Rechnungen sowie XRechnungen 3.0.

2. Nahtloser DATEV-Export (Format 700) mit SKR03 & SKR04#

Im Bereich „DATEV-Export“ hinterlegen Sie oder Ihr Mandant einmalig die Beraternummer, Mandantennummer und den gewünschten Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04). Anschließend lässt sich für jeden beliebigen Zeitraum (Monat, Quartal, Jahr) sofort der fertige Buchungsstapel herunterladen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag DATEV-Export für den Buchungsstapel.

DATEV-Export im XSatz Dashboard mit SKR03 und SKR04 Unterstützung

3. Eigener Kanzlei-Zugang ohne Mehrkosten#

Über die Benutzerverwaltung kann Ihr Mandant Ihre Kanzlei direkt mit der Rolle „Steuerberater“ einladen (bereits ab dem Solo-Tarif für 7,90 € / Monat inklusive!). Sie loggen sich bequem ein, prüfen alle Ausgangs- und Eingangsrechnungen und ziehen sich den DATEV-Export genau dann, wenn Sie ihn für die Umsatzsteuer-Voranmeldung benötigen. Alle Details zeigt unser Artikel zum Steuerberater-Zugang.


⚡ In 3 Schritten für Ihre Mandanten eingerichtet#

  1. Kostenloses Konto anlegen – Ihr Mandant registriert sich in 60 Sekunden auf XSatz und hinterlegt seine Unternehmens- und Steuerdaten.
  2. Steuerberater einladen & Kontenrahmen wählen – Unter „Team / Benutzer“ lädt der Mandant Ihre Kanzlei-E-Mail ein und wählt unter „DATEV-Export“ SKR03 oder SKR04.
  3. Belege & Buchungsstapel abrufen – Ab sofort erstellt Ihr Mandant normkonforme E-Rechnungen, und Ihre Kanzlei exportiert zum Monatsende mit einem Klick die fertige CSV-Datei.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen aus der Praxis

Welches Format nutzt der DATEV-Export von XSatz?

XSatz generiert standardkonforme CSV-Buchungsstapel im offiziellen DATEV-Format (Formatversion 700, Kategorie 21) mit korrekter ISO-8859-15 Zeichenkodierung. Unterstützt werden sowohl SKR03 als auch SKR04 inklusive Beraternummer, Mandantennummer und Wirtschaftsjahresbeginn.

Wie verhindert XSatz Rundungsdifferenzen bei der Umsatzsteuer?

XSatz berechnet sämtliche Belege strikt nach der vertikalen Berechnungsmethode der europäischen Norm EN 16931 (Geschäftsregel BR-CO-17) auf Basis hochpräziser BigDecimal-Arithmetik. Dadurch sind 1-Cent-Rundungsfehler zwischen Netto-, Steuer- und Bruttobeträgen ausgeschlossen.

Können Mandanten festgeschriebene Rechnungen nachträglich verändern?

Nein. Sobald eine Rechnung in XSatz finalisiert wird, erhält sie eine unveränderbare Belegnummer und wird GoBD-konform inklusive eingebettetem ZUGFeRD- und XRechnung-XML sowie SHA-256-Hash versiegelt. Korrekturen erfolgen ausschließlich über normkonforme Stornorechnungen (Typ 384).

Ist XSatz auch für Mandanten mit Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) geeignet?

Ja, absolut. Über einen 1-Klick-Schalter im Mandantenprofil hinterlegt XSatz automatisch den gesetzlichen Befreiungshinweis auf dem PDF sowie den korrekten EN 16931 Steuercode (BT-118 = E) und Befreiungsgrund (BT-120) im XML.

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Bereit für einfache und rechtssichere E-Rechnungen?

Starten Sie kostenlos mit bis zu 5 E-Rechnungen pro Monat oder nutzen Sie unsere Solo- und Business-Tarife für unbegrenzte Belege, Angebote und DATEV-Export.

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